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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 70/01
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3
Schlagwörter Kraftfahrzeug, Nutzung, Privat, 1 v. H. - Regelung
Rechtsfrage: Ist die private Kfz-Nutzung im Falle der Ein-Prozent-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf der Basis des Brutto-Listenpreises zu ermitteln? Handelt es sich bei diesem Entnahmewert um einen umsatzsteuerlichen Nettobetrag der nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu kürzen ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 12.10.2001
Vorinstanz/AZ: VII 131/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 66 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2003
Erledigungs-Az: X R 70/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 49 68