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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 29/15 (BFH) |
§§: | AO § 37 Abs. 2, EStG § 74, EStG § 32, EStG § 62 |
Schlagwörter | Kindergeld, Abzweigung, Hinweispflicht, Fortgeltung, Antragstellung |
Rechtsfrage: | Haben die Familienkassen die Pflicht, den Kindergeldberechtigten bei einer erneuten Beantragung von Kindergeld darauf hinzuweisen, dass eine frühere Abzweigungsentscheidung mit der Aufhebung der im Zeitpunkt dieser Abzweigungsentscheidung bestehenden Kindergeldfestsetzung geendet hat und daher gegebenenfalls eine erneute Beantragung einer Abzweigung erforderlich ist? - Das Verfahren wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen (vorheriges VI R 12/15). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 02.07.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3261/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1459 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 14 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2016 |
Erledigungs-Az: | III R 29/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 16 61 |