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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 57/13 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 162
Schlagwörter Änderung, Nachträgliche Tatsache, Schätzung, Gewinnerhöhung
Rechtsfrage: Mögliche Änderung nach § 173 AO eines auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhenden Bescheides - steuerliche Beurteilung eines sog. "Abschreibungsdarlehens": Liegen nachträglich bekanntgewordene Tatsachen nach einer vorangegangenen Gewinnschätzung dann vor, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Tatsachen eine abweichende Steuer ergibt (hier: Erhöhung des Gewinns um Einnahmen aus einem Bierbezugsvertrag, soweit dieser Geschäftsvorfall bereits bei Schätzung bekannt war)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.03.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 279/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 22 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.07.2016
Erledigungs-Az: X R 57/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 28 12