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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 56/13 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 3 Satz 1, AO § 351
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Wahlrecht, Änderung, Rücknahme, Tarifermäßigung
Rechtsfrage: Rücknahme des Antrags auf ermäßigte Besteuerung eines Veräußerungsgewinns: Eröffnet § 34 Abs. 3 Satz 1 EStG ein unbefristetes Wahlrecht, das ohne Einschränkung durch § 351 AO auch noch nach Ergehen eines Änderungsbescheides ausgeübt werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.11.2013
Vorinstanz/AZ: 13 K 3624/11 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 01 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2015
Erledigungs-Az: X R 56/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 04 56