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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-207/04 (EuGH) |
| §§: | EG Art. 141, Richtlinie 76/207/EWG |
| Schlagwörter | Gleichheit, EG, EU, Ungleichbehandlung, Mann, Frau, Tarif, Steuersatz, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Ausscheiden, Arbeitnehmer |
| Rechtsfrage: | Verstößt Art. 17 Abs. 4 bis des D.P.R. 917/86 gegen Art. 141 EG (früher Art. 119 EG-Vertrag) und die RL (EWG) Nr. 207/76, steht er zu diesen Vorschriften in Widerspruch, oder schafft er eine nach diesen Vorschriften verbotene Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, wenn er bei sonst gleichen Bedingungen den Steuervorteil eines auf die Hälfte (50 v.H.) reduzierten Steuersatzes für die Anreize zum freiwilligen Ausscheiden und die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleisteten Beträge Arbeitnehmerinnen gewährt, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, und Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben? |
| Vorinstanz: | Commissione Tributaria Provinciale Novara |
| Vorinstanz/Datum: | 26.04.2004 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2004 Nr. C 179 S. 6 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 21.07.2005 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-207/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 41 92 |