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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 10/96
§§: AO 1977 § 42, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Gestaltungsmißbrauch, Liquidation, Veräußerungsgewinn, Beweislast
Rechtsfrage: 1. Liegt ein Gestaltungsmißbrauch vor, wenn die Gesellschafter einer GmbH die Liquidation der Gesellschaft zwar nicht selbst durchführen, sondern sämtliche jeweils nicht wesentliche GmbH-Anteile an jemanden veräußern, der die Liquidation dann vornimmt, um dadurch eine Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu vermeiden? 2.Wer trägt die Beweislast oder liegt ein Fall der Beweislastumkehr vor? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.09.1995
Vorinstanz/AZ: III 305/88
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 385
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.1998
Erledigungs-Az: VIII R 10/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 23 25