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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 41/02
§§: EStG § 13, EStG § 52 Abs. 15
Schlagwörter Landwirtschaft, Entnahme, Hausgarten, Bauland, Altenteiler
Rechtsfrage: Konnte Anfang des Jahres 1992 zum 1.1.1990 die steuerfreie Entnahme der von der Altenteilerin bis zu deren Tod im März 1991 als Hausgarten genutzten Grundstücksfläche (1220 qm, vom Wohngrundstück der Altenteilerin räumlich getrennt) aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen erklärt werden, wenn diese Fläche bereits zum 31.12.1989 zur Bebauung geeignet war, nach dem Tod der Altenteilerin nicht mehr als Hausgarten genutzt und im Mai 1993 als Bauland veräußert wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.05.2002
Vorinstanz/AZ: 12 K 372/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 12 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2003
Erledigungs-Az: IV R 41/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 10 38