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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 19/02 |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Übereignung, Grundstück, Auflösung, Stille Gesellschaft |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage bei Grundstücksübertragung nach Auflösung der stillen Gesellschaft: Ist § 8 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG (Bemessung aus dem sog. Bedarfswert des Grundstücks) auf die Grundstücksübertragung im Rahmen der Auseinandersetzung vom Inhaber eines Handelsgeschäfts auf einen stillen Gesellschafter anzuwenden, weil es sich auch hier um einen Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage handelt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | III 108/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 858 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 87 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 19/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 32 79 |