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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 4/03 | 
| §§: | AO 1977 § 108 Abs. 3, AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Bekanntgabe, Zustellung, Dreitagesfrist | 
| Rechtsfrage: | Verlängerung der Dreitagesfrist für die vermutete Bekanntgabe eines Haftungsbescheids: Verlängert sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Haftungsbescheids gegen den Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe, wenn das Fristende auf einen Sonntag fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.01.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 5664/01 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 27 66 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 17.12.2003 | 
| Erledigungs-Az: | I R 4/03 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 15 | 
