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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 68/98
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 12 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 7 Abs. 4
Schlagwörter Schulgeld, Sonderausgaben, Verfassung
Rechtsfrage: Abzug von 30 v.H. der schulbedingten Aufwendungen für die eine öffentliche Schule besuchende Tochter als Sonderausgaben. Verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber den nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG begünstigten Schulgeldzahlungen an geförderte Privatschulen?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.03.1998
Vorinstanz/AZ: II 459/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1316
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.1998
Erledigungs-Az: X R 68/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet) - Verfassungsbeschwerde eingelegt (BVerfG-Az.: 2 BvR 759/99 - erledigt durch BVerfG-Beschluss vom 16.12.2002 - 2 BvR 759/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 50 12