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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 14/02
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 e Abs. 6
Schlagwörter Änderung, Nachträgliche Tatsache, Grobes Verschulden, Steuererklärung, Vorkosten
Rechtsfrage: Kann der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 geändert und nachträglich ein Disagio als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG berücksichtigt werden oder trifft den Kläger ein grobes Verschulden an der unterlassenen Geltendmachung in der von ihm selbst gefertigten Steuererklärung. Anforderungen eines steuerrechtlichen Laien an die Verständlichkeit der "Anlage FW" und die Erläuterungen hierzu? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 04.07.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 2707/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1257
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 78 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.10.2004
Erledigungs-Az: X R 14/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 07 40