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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 98/03 (BVerfG)
§§: EigZulG § 9 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Eigenheimzulage, Verfassungsmäßigkeit, Neubau, Altbau, Gleichheit
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG im Hinblick auf besondere Förderung von Neubauten?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 28.11.2002
Vorinstanz/AZ: IX B 131/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 14 00
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 05.03.2003
Erledigungs-Az: 1 BvR 98/03
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003, 251)