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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 3/18 (BFH)
§§: AO § 181 Abs. 5 Satz 1, AO § 181 Abs. 5 Satz 2, AO § 171 Abs. 14, AO § 37 Abs. 2 Satz 1, AO § 37 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Grundsteuer, Festsetzungsverjährung, Erstattungsanspruch, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Sind die Grundsteuerbescheide wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung aufzuheben? - 1. Ist § 171 Abs. 14 AO insoweit teleologisch zu reduzieren, als er die Hemmung nur bei Erstattungsansprüchen bewirkt, die auf § 37 Abs. 2 Satz 1 AO (Bekanntgabefehler, der zur Unwirksamkeit des Bescheids führt), nicht aber bei solchen, die auf § 37 Abs. 2 Satz 2 AO beruhen (zunächst wirksamer Steuerbescheid)? - 2. Ist § 171 Abs. 14 AO auch bei einem Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 22.11.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 3052/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 08 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2020
Erledigungs-Az: II R 3/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 07 32