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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 16/02 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 14 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Schenkung, Restitutionsgrundstück, Volkseigentum, Rückübertragungsanspruch, Neue Bundesländer, Vorschenkung |
Rechtsfrage: | Entstehung der Steuer bei Schenkung eines Restitutionsgrundstücks: Ist die Schenkung eines enteigneten, im Volkseigentum befindlichen Grundstücks in den neuen Bundesländern erst dann ausgeführt, wenn das Amt zu Regelung offener Vermögensfragen über den Antrag auf Rückübertragung positiv entschieden hat? Kann die Grundstücksschenkung somit nicht als Vorschenkung mit dem Erwerb von Todes wegen zusammengefasst werden, da die Schenkung zum Zeitpunkt des Todes des Schenkers und Erblassers noch nicht ausgeführt war? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4712/97 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 704 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 66 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 16/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 00 18 |