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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 8/03 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Realsplitting, Widerruf, Berichtigung, Änderung |
Rechtsfrage: | 1. Wird der Widerruf der Zustimmungserklärung zum Realsplitting erst mit Zugang bei dem für den Unterhaltsleistenden zuständigen FA wirksam oder genügt ein Eingang beim FA des Unterhaltsempfängers? - 2. Können die Steuerbescheide des Unterhaltsleistenden gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden, wenn der Widerruf 1994 beim FA des Empfängers eingeht und dieses FA die Mitteilung erst im Jahr 2000 an das FA des Unterhaltsleistenden weiterleitet ? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 222/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 20 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.07.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 8/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 42 52 |