Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 16/10 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Lebensversicherung, Verwendung, Darlehen, Altdarlehen, Umschuldung
Rechtsfrage: Steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung: Ist eine partielle Steuerschädlichkeit im Falle der Besicherung mehrerer Darlehen, von denen nur eines steuerschädlich verwendet wird, durch eine Lebensversicherung möglich? Ist im Falle einer Umschuldung, bei der die neue Darlehensvaluta die einzelnen Darlehensvaluten der umgeschuldeten Darlehen (mehrere Altverträge) übersteigt, von einer partiellen Steuerschädlichkeit aufgrund einer Aufteilungsmöglichkeit anhand der Darlehensvaluten auszugehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.12.2008
Vorinstanz/AZ: 12 K 2080/05 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 16 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.05.2012
Erledigungs-Az: VIII R 16/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 32 53