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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 42/18 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Wohngebäude, Schaden, Hausgarten
Rechtsfrage: Handelt es sich bei Aufwendungen zur Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzungsmöglichkeit des Gartens und der Terrasse eines selbstgenutzten Wohnhauses nach Biberschäden sowie Maßnahmen zur Prävention von Biberschäden (sog. Bibersperre) um außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.12.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 625/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 03 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2020
Erledigungs-Az: VI R 42/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 20 56