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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 16/04 |
§§: | AO 1977 § 227, AO 1977 § 240, RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, UStG 1991 § 4 Nr. 9 Buchst. b |
Schlagwörter | Erlass, Säumniszuschläge, Glücksspiel, Ermessen |
Rechtsfrage: | 1. Ist ein Erlass von Säumniszuschlägen gemäß § 227 AO 1977 geboten, wenn die Bundesrepublik Deutschland es unterlassen hat, Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in nationales Recht umzusetzen (vgl. EuGH-Urteil vom 11.6.1998 Rs. C-283/95 -Fischer- UR 1998, 384)? - 2. War die Festsetzung von Umsatzsteuer von vornherein, also auch schon im Wege der Festsetzung von Vorauszahlungen, rechtswidrig gewesen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 4783/01 AO |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1103 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 25 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.04.2005 |
Erledigungs-Az: | V R 16/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 30 99 |