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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 15/19 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Arbeitsmittel, Private Lebensführung, Aufteilung, Veranlassungszusammenhang, Schulhund |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen einer Lehrerin für einen privat angeschafften sog. Schulhund, der im Rahmen eines Schulhund-Konzepts an allen Schultagen - verstärkt in Inklusionsklassen - eingesetzt wird, anteilig Werbungskosten oder insgesamt nicht abziehbare Aufwendungen der privaten Lebensführung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2852/18 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.01.2021 |
Erledigungs-Az: | VI R 15/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 04 60 |