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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 35/05
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Kraftfahrzeug, Privatnutzung, 1 v. H.-Regelung, Werbungskosten
Rechtsfrage: Ist bei den gewerblichen Einkünften des Klägers neben der Entnahme für die private Nutzung des betrieblichen Pkw nach der Ein-Prozent-Regelung zusätzlich eine Privatentnahme für die Benutzung des Fahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (hier: Werbungskosten bei den weiteren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) zu erfassen oder sind mit der Ein-Prozent-Regelung sämtliche betriebsfremden Nutzungen abgegolten? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.09.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 717/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 09 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.04.2006
Erledigungs-Az: X R 35/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 40 84