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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 5/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 2, AO 1977 § 39 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vorab entstandene Werbungskosten, Einkünfteerzielungsabsicht, Wirtschaftliches Eigentum |
Rechtsfrage: | Abzug vorab entstandener Werbungskosten bei unentgeltlichem Nutzungsrecht des Grundstücksveräußerers - Ist beim Erwerb eines Einfamilienhauses (Kaufvertrag vom 23.8.2001 mit Besitzübergabe und Übergang von Nutzen, Lasten, Gefahr zum 1.9.2001) der Abzug der im Jahr 2001 im Zusammenhang mit dem Erwerb entstandenen Aufwendungen (Disagio, Geldbeschaffungskosten, Zinsen, AfA) als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeschlossen, wenn dem Veräußerer im Kaufvertrag das Recht eingeräumt worden ist, das Einfamilienhaus noch bis zum 31.12.2001 unentgeltlich zu nutzen (fehlende Einkünfteerzielungsabsicht)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 359/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 12 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.01.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 5/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 31 67 |