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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 2/13 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 39, AO § 42
Schlagwörter Mietverhältnis, Gesellschafter, Vermietung und Verpachtung, Wirtschaftliches Eigentum, Missbrauch
Rechtsfrage: Berücksichtigung von Überkreuz-Mietverhältnissen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung jeweils in voller Höhe bei den Gesellschaftern, entgegen BFH-Urteil vom 18.5.2004, IX R 49/02, BFHE 206 S. 168, BStBl 2004 II S. 929? Ist die Art. der Aufteilung der Gebäudeflächen und die obligatorischen Nutzungsvereinbarungen abweichend von den jeweiligen Beteiligungshöhen am Gesellschaftsvermögen durch den notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag unbeachtlich, da ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 12.12.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 3645/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 09 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.10.2013
Erledigungs-Az: IX R 2/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 10 57