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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 59/13 (BFH) | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2, EStG § 12 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Doppelte Haushaltsführung, Zweitwohnung, Entfernung, Wohnort | 
| Rechtsfrage: | Stellen Aufwendungen für die Unterhaltung einer Zweitwohnung, die näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt, Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 27.06.2013 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 4315/12 E | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 94 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 26.06.2014 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 59/13 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 32 51 | 
