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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 81/96 |
§§: | UStG § 3 Abs. 1 J: 1980 |
Schlagwörter | Verschaffung der Verfügungsmacht, Gesellschafter, Gesellschaft, Gebäude, Nutzungsrecht, Ertrag |
Rechtsfrage: | Wird einem Gesellschafter die wirtschaftliche Verfügungsmacht an einem Gebäude, das die Gesellschaft auf fremden Grund (erbbauberechtigt: Gesellschafter bzw. deren Ehefrauen) zur eigenen Nutzung errichtet, verschafft, wenn ihm nur mittelbar durch die Beteiligung an der Gesellschaft der Nutzungsertrag zusteht? Setzt eine Nutzungsüberlassung die vorherige Verschaffung der Verfügungsmacht am überlassenen Gegenstand voraus? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1601/91 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.1998 |
Erledigungs-Az: | V R 81/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet - ohne Begründung |