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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-108/19 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 33
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Dienstleistung, Beförderung, Online-Shop
Rechtsfrage: Ist Art. 33 der Richtlinie 2006/112/EG im Zusammenhang mit einem Verkauf von Gegenständen über einen Online-Shop dahin auszulegen, dass er in dem Fall keine Anwendung findet, in dem der Kunde die Dienstleistung der Beförderung der Gegenstände vom Mitgliedstaat des Lieferers in den eigenen Mitgliedstaat gemäß den vom Lieferer angebotenen Versandoptionen unmittelbar vertraglich vereinbart, wenn die Beförderung nicht für Rechnung des Lieferers erfolgt?
Vorinstanz: Curtea de Apel Bucuresti (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 172 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.01.2021
Erledigungs-Az: Rs C-108/19