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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 113/03
§§: EStG § 50 Abs. 1 Satz 5
Schlagwörter Beschränkte Steuerpflicht, Steuerberatungskosten, Sonderausgabe, Diskriminierungsverbot, Gemeinschaftsrecht, EG
Rechtsfrage: Steuerberatungskosten im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht: Hat ein niederländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Niederlanden Anspruch auf den Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben, die er für die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung wegen seiner inländischen Einkünfte getätigt hat (wobei die inländischen Einkünfte weniger als 90 v.H. der Gesamteinkünfte betragen haben)? Verstößt die Nichtberücksichtigung gegen Gemeinschaftsrecht (Diskriminierungsverbot)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.11.2003
Vorinstanz/AZ: VII 205/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 14 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2006
Erledigungs-Az: I R 113/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH - BFH-Beschluss vom 26.5.2004 - I R 113/03 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 03 60