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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX B 125/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1, EStDV § 82 b Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Vermietung, Verteilung, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Ist durch den nahezu vollen Werbungskostenabzug größeren Erhaltungsaufwands in 1995 für die Jahre 1996 und 1997 das ausgeübter Verteilungswahlrecht nach § 82 b Abs. 1 Satz 1 EStDV obsolet geworden? |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3064/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 70 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2001 |
Erledigungs-Az: | IX B 125/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |