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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 62/05 (BFH)
§§: EStG 1997 § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG 1997 § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst b Satz 2, EStG 1997 § 17 Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Auflösungsverlust, Rückwirkung
Rechtsfrage: Ist für die Zeit vor dem 1.1.1999 eine relevante Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b Satz 1 EStG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG nur gegeben, wenn die Beteiligung mehr als 25 v.H. betrug oder ist die zur Beurteilung des § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG als relevant anzusehende Beteiligung nachträglich aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderung mit Absenkung der relevanten Beteiligungsgrenzen auf mindestens 10 v.H. ab dem 1.1.1999 (bzw. 1 v.H. ab dem 1.1.2002) auch für die Veranlagungszeiträume vor 1999 gesenkt worden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.08.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 2491/02 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 270
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 04 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.05.2008
Erledigungs-Az: IX R 62/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 31 48