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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1683/02 (BVerfG) |
§§: | EStG § 33, EStG § 33 a Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2, EGBGB Art. 3 Abs. 1, EGBGB Art. 18 |
Schlagwörter | Unterhalt, Ausland, Angehöriger, Gleichheit, Familie, Verfassung, Verfassungsbeschwerde |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Angehörige (hier: Stiefmutter und Schwester). |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 04.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | III R 8/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DStR 2002 S. 1755 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 95 22 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2005 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1683/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |