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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 23/09 (BFH) |
§§: | AuslInvG § 2, EG Art. 43, EG Art. 48 |
Schlagwörter | Ausländische Einkünfte, Gleichheitsgrundsatz, Rechtsstaat, Rückwirkungsverbot, EG, Niederlassungsfreiheit |
Rechtsfrage: | Erfordert die europarechtlich garantierte Niederlassungsfreiheit die Berücksichtigung endgültiger Betriebsstättenverluste im Ansässigkeitsstaat? Steht einer Hinzurechnung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 des Auslandsinvestitionsgesetzes (AuslInvG) von in Luxemburg freigestellten Gewinnen die Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 4 AuslInvG entgegen, weil der Verlustvortrag in Luxemburg auf fünf Jahre begrenzt war und deshalb einige der angelaufenen Verluste dort nicht mehr berücksichtigt werden konnten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 654/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 19 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.02.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 23/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 12 83 |