Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 33/18 (BFH)
§§: UStG 2005 § 15 a Abs. 1, UStG 2005 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 2005 § 13 b Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Berichtigung
Rechtsfrage: 1. Ist ein berichtigungsfähiger Vorsteuerabzug im Sinne des § 15 a Abs. 1 und 5 UStG auch dann gegeben, wenn in der festgesetzten Umsatzsteuer der ausgeglichene Saldo zwischen Steuerschuld nach § 13 b Abs. 1 Nr. 3 UStG und Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG enthalten ist? - 2. Ist ein gesonderter Ausweis dieser beiden unselbständigen Besteuerungsgrundlagen im Steuerbescheid (bzw. in der Steuererklärung) für die Vorsteuerberichtigung erforderlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.09.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 1352/17 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 2002
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2022
Erledigungs-Az: V R 33/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 08 67