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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 44/13 (BFH)
§§: AO § 177, EStG § 16 Abs. 4
Schlagwörter Änderung, Bestandskraft, Fehlerberichtigung, Wahlrecht, Freibetrag, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Geänderte Zuordnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG im Rahmen einer Fehlerkompensation: Kann die Klägerin, die im Streitjahr mehrere Veräußerungsgewinne erzielt hat, den Antrag auf Gewährung des Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG nach bereits ausgeübtem Wahlrecht und Bestandskraft dieses Bescheides noch ändern? Handelt es sich bei der nachträglichen Ausübung eines Wahlrechts um einen nach § 177 Abs. 1 AO berichtigungsfähigen materiellen Fehler i.S. des § 177 Abs. 3 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.04.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 2342/11 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 01 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2015
Erledigungs-Az: X R 44/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 02 82