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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 10/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStDV § 82 b, HGB § 255 Abs. 2
Schlagwörter Anschaffungsnaher Aufwand, Wesentliche Verbesserung
Rechtsfrage: Anschaffungsnaher Aufwand - Im Anschluss an den Erwerb eines zur Vermietung bestimmten Gebäudes aufgewandte umfangreiche Reparaturaufwendungen keine sofort abziehbaren Werbungskosten, sondern nur im Wege der AfA abziehbarer anschaffungsnaher Aufwand, weil sie die 15. v.H.-Grenze der R 157 Abs. 4 EStR übersteigen und die auf langfristiger Rechtsprechung beruhenden Verwaltungsgrundsätze zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand in R 157 Abs. 3 und 4 EStR vom BFH bisher noch nicht aufgegeben worden sind? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.01.2002
Vorinstanz/AZ: 8 K 6315/99 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2002
Erledigungs-Az: IX R 10/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 06 48