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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 49/13 (BFH)
§§: UStG 2005 § 15 Abs. 1, UStG 2005 § 2 Abs. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Gemeinschaftseigentum, Bruchteilseigentum, Miteigentumsanteil
Rechtsfrage: Sind bei gemeinsamer Auftragserteilung durch mehrere Personen und anschließender unentgeltlicher Übertragung des Gegenstands (Mähdrescher) an die Gemeinschafter (Bruchteilsgemeinschaft) diese lediglich für Zwecke des Vorsteuerabzugs Leistungsempfänger, wenn die Gemeinschaft im Übrigen keine Einnahmen erzielt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.01.2013
Vorinstanz/AZ: 14 K 2068/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 893
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2014
Erledigungs-Az: V R 49/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 30 52