
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 92/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Diebstahl, Fahrlässigkeit, Gesellschaftergeschäftsführer, Betriebsausgabe, Geld |
Rechtsfrage: | Betriebsausgaben aufgrund eines behaupteten betrieblich bedingten Gelddiebstahls: Handelt es sich bei einem Diebstahl von in einem betrieblichen Pkw deponierten Bargeld um eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe, da von einer groben Fahrlässigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers auszugehen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 7121/99 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 21 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 91, 92/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 04 66 |