Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 86/00
§§: EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 8, AO 1977 § 9
Schlagwörter Kindergeld, Berechtigter, Haushaltsaufnahme, Wohnsitz, Aufenthalt
Rechtsfrage: Für welchen Zeitraum besteht in Fällen, in denen Kinder getrennt lebender Eltern über eine vereinbarte Besuchszeit hinaus abredewidrig beim anderen Elternteil im Ausland verbleiben, der Wohnsitz der Kinder im Inland und damit die Haushaltszugehörigkeit zum bisher kindergeld- und sorgeberechtigten Elternteil weiter? Kann die "Sechs-Monats-Regelung" des § 9 AO 1977 für das Weiterbestehen eines inländischen Wohnsitzes übernommen werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.04.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 214/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 747
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.10.2002
Erledigungs-Az: VIII R 86/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 17 51