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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 23/08 (BFH)
§§: AO § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 141 Abs. 2
Schlagwörter Buchführungspflicht, Weltweite Einkünfte, Verein
Rechtsfrage: Ist die Aufforderung an einen unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Verein, Bücher zu führen, zu Recht ergangen? Sind Auslandsumsätze, die im Inland nicht steuerbar sind, in die Berechnung der Umsatzgrenze des § 141 AO mit einzubeziehen weil für die Ermittlung der Umsatzgrenze das Welteinkommensprinzip gilt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 12.12.2007
Vorinstanz/AZ: 8 K 8132/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 29 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.10.2009
Erledigungs-Az: II R 23/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 34 30