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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 85/04
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 3
Schlagwörter Geldwerter Vorteil, PKW-Überlassung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Pauschalierung, Arbeitsstätte
Rechtsfrage: Betriebssitz des Arbeitgebers auch bei nur einer wöchentlichen Fahrt dorthin regelmäßige Arbeitsstätte? Hat die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Firmenwagens zwingend nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG zu erfolgen, weil das Fahrzeug ohne arbeitgeberseitige Einschränkungen "privat" genutzt werden kann und es deshalb hierfür nicht entscheidend ist, dass das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht oder nur in geringem Umfang (1 Mal pro Woche) genutzt wird? Besteht ein unterschiedlich ausübbares Wahlrecht für die Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils und kann der Nachweis der Nichtnutzung des Fahrzeugs bei fehlendem Fahrtenbuch auf andere Weise geführt werden? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.04.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 3214/01 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 14 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.04.2008
Erledigungs-Az: VI R 85/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 24 19