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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI B 111/99 |
§§: | FördG § 6, FördG § 3 |
Schlagwörter | Rücklage, Grundstück, Neue Bundesländer |
Rechtsfrage: | Ist eine Rücklage nach § 6 Abs. 1 FördG für die Anschaffung eines restitutionsbehafteten Gebäudes nicht anzuerkennen, wenn die im Streitjahr 1991 wegen ungeklärter Eigentumsverhältnisse gescheiterten Erwerbsbemühungen in den Folgejahren doch noch zum Erfolg führten? |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 132/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 1078 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.09.2002 |
Erledigungs-Az: | XI B 111/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 08 45 |