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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-126/08 (EuGH)
§§: ZK Art. 217 Abs. 1, ZK Art. 221 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Zollkodex, Zollschuld
Rechtsfrage: Sind die Art. 217 Abs. 1 und 221 Abs. 1 ZK so zu verstehen, dass die vorgeschriebene buchmäßige Erfassung einer Zollschuld auch rechtsgültig durch die Aufnahme des Betrags in ein Protokoll gemäß der AWDA erfolgen kann, das von Fahndungsbeamten und nicht von Personen erstellt wird, die befugt sind, einen solchen Betrag buchmäßig zu erfassen, und kann ein solches Protokoll als die Bücher oder sonstige stattdessen verwendete Unterlage i.S. von Art. 217 Abs. 1 ZK gelten?
Vorinstanz: Hof van Cassatie van België (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 142 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.07.2009
Erledigungs-Az: Rs C-126/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 25 94