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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 72/99
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 10 Abs. 3, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
Schlagwörter Lebensversicherung, Verbindlichkeit, Nachlaßverbindlichkeit, Erblasser, Erbe
Rechtsfrage: Ist der Erwerb von Todes wegen in Form einer Versicherungsleistung aus einer Kapitallebensversicherung nicht erbschaftsteuerpflichtig, weil der Erwerber (Bezugsberechtigte) Forderungen in gleicher Höhe gegen den Erblasser hatte und diese als "Nachlaßverbindlichkeiten" dem Erwerb gegenüberstehen?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.03.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 5199/98 Erb
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2000
Erledigungs-Az: II B 72/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 50 33