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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 5/09 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
Schlagwörter Betriebsausgabe, Arbeitszimmer, Abzugsbeschränkung
Rechtsfrage: Beschränkter Abzug der Aufwendungen für das beruflich genutzte Arbeitszimmer bei einem Stpfl., der eine schriftstellerische und beratende Tätigkeit sowie eine Vortrags- und Lehrtätigkeit ausübt? Wo liegt der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt und damit der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, wenn der Großteil der erzielten Einnahmen aus der Vortrags- und Lehrtätigkeit herrührt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.12.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 97/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 11 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2011
Erledigungs-Az: VIII R 5/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 41 95