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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 79/07 (BFH)
§§: DBA-China Art. 27, AO § 117, AO § 30 Abs. 4 Nr. 2
Schlagwörter Spontanauskunft, Steuergeheimnis, China, Auskunftsklausel
Rechtsfrage: Ist es der deutschen Finanzbehörde aufgrund einer sog. kleinen Auskunftsklausel in Art. 27 DBA-China erlaubt, der chinesischen Finanzverwaltung Spontanauskünfte zu erteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.09.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 938/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2008
Erledigungs-Az: I R 79/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 37 90