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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 39/11 (BFH) |
§§: | KraftStG § 3 Nr. 4 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Straßenreinigung, Sonderfahrzeug |
Rechtsfrage: | Sonderfahrzeug - Steuerbefreiung: Sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 KraftStG für das streitige Fahrzeug erfüllt, weil es ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet wird und äußerlich für diesen Zweck erkennbar ist? Führen etwaige Heimfahrten mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug als schädliche Nutzung zu einem Ausschluss von der Steuerbefreiung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | IV 368/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 40 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2012 |
Erledigungs-Az: | II R 39/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 24 84 |