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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-157/17 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63, EG Art. 56
Schlagwörter Aktien, Anlageertrag, Ausschüttung, Beteiligung, Dividende, EG, Erstattung, EU, freier Kapitalverkehr, Gewinn, Investmentfonds, Kapitaleinkünfte, Niederlande, Steuerabzug, Dividendensteuer
Rechtsfrage: 1. Steht Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) dem entgegen, dass einem außerhalb der Niederlande ansässigen Investmentfonds, weil er nicht zur Einbehaltung niederländischer Dividendensteuer verpflichtet ist, nicht die niederländische Dividendensteuer erstattet wird, die auf die Dividenden einbehalten wurde, die er von in den Niederlanden ansässigen Gesellschaften empfangen hat, während einem in den Niederlanden ansässigen steuerlichen Anlageorganismus, der seine Anlageerträge jährlich unter Einbehaltung der niederländischen Dividendensteuer an seine Anteilsinhaber oder Beteiligten ausschüttet, die Dividendensteuer erstattet wird? - 2. Steht Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) dem entgegen, dass einem außerhalb der Niederlande ansässigen Investmentfonds die Erstattung der niederländischen Dividendensteuer - die einem niederländischen steuerlichen Anlageorganismus gewährt wird - verweigert wird, falls dieser Fonds dadurch in der Anziehung von in den Niederlanden wohnenden oder ansässigen Anlegern beeinträchtigt wird?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 168 S. 27
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache