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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 5/13 (BFH) |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 9 Abs. 5 Satz 2, HGB § 255 |
Schlagwörter | Umqualifizierung, Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten, Versteckter Mangel |
Rechtsfrage: | Ist ein vom Verkäufer erhaltener Geldbetrag für sogenannte versteckte Gebäudemängel gleich mit den entstandenen Erhaltungsaufwendungen zu verrechnen, mit der Folge, dass die 15%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG nicht berührt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 3136/12 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 33 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2013 |
Erledigungs-Az: | IX R 5/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 03 81 |