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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 19/19 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, SGB XII § 92
Schlagwörter Kindergeld, Behinderung, Mehrbedarf, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht
Rechtsfrage: Kann die Unfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in den Fällen, in denen das Kind nachrangige Sozialleistungen bezieht, aus der Inanspruchnahme der Eltern des Kindes durch den Sozialleistungsträger aus dem auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seine Eltern geschlossen werden anstatt die Unfähigkeit mittels einer Vergleichsberechnung festzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.01.2018
Vorinstanz/AZ: 12 K 4010/16 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 16 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2021
Erledigungs-Az: III R 19/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 02 37