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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 49/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 6, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 91 Abs. 1 |
Schlagwörter | Betreuungsfreibetrag, Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Anhörung |
Rechtsfrage: | Ist der Antrag des die Kinder betreuenden Elternteils auf Übertragung des Betreuungsfreibetrages ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO? Bedarf die nachträgliche Entziehung des Betreuungsfreibetrags der Anhörung vor Änderung des Bescheides? Gleichwertigkeit von Betreuungsunterhalt und Barunterhalt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.01.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 299/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 28 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.11.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 100/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 100/10 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 13 89 |