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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 43/02
§§: EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Gewinnerzielungsabsicht, Schlussphase, Verlust, Arzt
Rechtsfrage: Kommt es für die Feststellung, ob der Stpfl. auch in der -sich über mehrere Jahre erstreckenden- Schlussphase einer zuvor langjährig Gewinn bringenden Betätigung (freiberufliche ärztliche Tätigkeit) mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, darauf an, ob der Stpfl. ab dem Zeitpunkt des Auslaufenlassens der Tätigkeit über die Summe der verbleibenden Perioden noch einen Gesamtgewinn erzielen kann, oder ist maßgeblich, ob während der gesamten Lebensdauer des Betriebs ein Totalgewinn erzielt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.05.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 3882/00 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1157
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 91 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2004
Erledigungs-Az: IV R 43/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 14 35