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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 88/10 (BFH)
§§: EStG § 33 Abs. 1, FGO § 96
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Begleitung, Kur, Nachweis, Attest, Amtsarzt, Gesamtergebnis des Verfahrens, Beweiswürdigung
Rechtsfrage: Setzt der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme (hier: Begleitperson bei einer Kinderkur) stets voraus, dass (vor Einleitung dieser Maßnahme) ein amtsärztliches Gutachten/Attest erstellt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.06.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 2864/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 04 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.10.2011
Erledigungs-Az: VI R 88/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 38 91