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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 47/04 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Betriebsstätte, Mittelpunkt, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen des nichtselbständig tätigen und nebenberuflich eine Rechtsanwaltskanzlei betreibenden Klägers für die freiberuflich genutzten Räume im selbstgenutzten Wohnhaus im vollen Umfang (Betriebsstätte) oder nur in Höhe von 2.400 DM (häusliches Büro/Arbeitszimmer) als Betriebsausgaben abziehbar? Ausreichende Trennung zwischen Wohnung und Praxisräumen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | I 317/2002 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.07.2005 |
Erledigungs-Az: | XI R 47/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 02 47 |