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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 29/07 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3, AO § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Lohnsteuer, Einkünfte |
Rechtsfrage: | Rückforderung wegen Grenzbetragsüberschreitung und Einkunftsbegriff: Sind außer den Sozialversicherungsbeiträgen auch die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag nicht in die Berechnungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 29.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 183/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 29 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 29/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 05 91 |