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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-151/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 73
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Subvention, Frankreich, Beherbergungseinrichtungen
Rechtsfrage: Ist Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a RL 77/388/EWG, der in Art. 73 RL 2006/112/EG übernommen worden ist, dahin auszulegen, dass die "Pflegepauschale", die von den Krankenkassen an Beherbergungseinrichtungen für ältere hilfsbedürftige Menschen gemäß Art. L. 174-7 des Code de la sécurité sociale gezahlt wird und die nach Art. 261 Nr. 4 Ziff. 1°ter des Code général des impôts von der Mehrwertsteuer befreit ist, eine Subvention darstellt, die unmittelbar mit dem Preis der den Bewohnern erbrachten Pflegeleistungen zusammenhängt und insofern in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fällt?
Vorinstanz: Cour administrative d'appel de Versailles (Frankreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 171 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.03.2014
Erledigungs-Az: Rs C-151/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 10 46