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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 48/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 S. 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Witwe, Pensionszusage, Überversorgung, Gesellschaftergeschäftsführer |
Rechtsfrage: | Führt die Zusage einer Pension für die Witwe des Geschäftsführers (Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin, die selbst eine Pensionszusage erhalten hat) neben seiner eigenen Versorgung i.H. von 75 v.H. seiner letzten Bezüge zu einer Überversorgung, so dass von verdeckten Gewinnausschüttungen auszugehen ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 11/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 79 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.09.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 48/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 14 57 |