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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-144/00 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n, UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a |
Schlagwörter | EG, Konzert, Künstler, Solist, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | 1. Ist Art. 13 Teil A Absatz 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass der dort verwendete Begriff der "anderen ... anerkannten Einrichtung" auch einen Solisten erfasst, der kulturelle Dienstleistungen erbringt? - 2. Falls Frage 1 bejaht wird: Ergeben sich Einschränkungen aus der in Art. 13 Teil A gewählten Überschrift "... dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten", etwa wenn die Solisteneinsätze vorrangig Vermarktungszwecken dienen? |
Vorinstanz: | BGH |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 5 StR 169/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BB 2000 S. 1507 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 07 97 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 03.04.2003 |
Erledigungs-Az: | Rs C-144/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 23 52 |